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Letzte Aktualisierung 06.02.2018

 

Bisher ist alles fair abgelaufen, das Mobil wird zum vollen Anschaffungspreis mit den dazugekommenen Goldschmitt Vollluftfedern zurückgenommen. Man spricht von einer Wandlung.

Allerdings alles sehr zeitverzögernd bei und mit E. H. W..

Das Fahrzeug wurde von uns im Juli übernommen und konnte gerade mal 3 Wochen mit 2.500 km genutzt werden. Von da an stand es in Bad Säckingen bis zur Abgabe am 07.11.2017.

Da bis Ende Januar 2018 nicht klar war zu welchem tatsächlichen Preis das Mobil von E. H. W. zurückgenommen wird, solange lief auch noch die vorhandene Finanzierung und sonstige Kosten wie Steuer und Versicherung.

Es passt nicht mehr, was die tatsächliche Rückzahlungshöhe an uns in € betrifft. Die Hymer-Bank hatte uns mitgeteilt, wenn das Mobil zum vollen Anschaffungspreis zurückgenommen wird, muss der Händler ihnen das mitteilen. Dann wird von der Bank der Kredit so gehandhabt, als wenn der Kunde kein Fahrzeug gekauft hätte. Die Bank nannte das Kreditrückabwicklung durch den Händler, und dieser hat dann für alle entstandenen Kosten einschließlich Tilgung und Zinsen aufzukommen.

Was macht E. H. W., meldet der Bank, dass die Kreditnehmerin den Kredit selber aufkündigt und alle zusätzlichen Kosten zahlt. Die zu bezahlende Bankablösesumme würde dann E. H. W. von der zu zahlenden Gesamtsumme für die Fahrzeugrückgabe entnehmen und an die Bank überweisen. Dann die Restsumme an die Kundin.

Nebensatz: Man sollte seine Kunden nicht für dümmer halten als das sie sind.

Tatsächlich hatten wir gefordert, dass E. H. W. die gesamte Summe der Rückzahlung (das war der Bankvorschlag) an die Hymer-Bank überweist. Zudem hätte E. H. W. der Bank mitteilen müssen, dass hier eine Wandlung stattgefunden hat. Das hat man einfach umgangen und wollte noch einmal die Käuferin des maroden Mobiles bluten lassen.

Wir hatten E. H. W. immer wieder die Möglichkeit angeboten bei ihnen oder über sie ein neues Mobil zu kaufen. Dann wäre die Bankangelegenheit mit einem Kfz-Brieftausch erledigt gewesen. Den Weg wollte E. H. W. nicht mitgehen.

Wenn E. H. W. den Weg der Eigenkündigung durch die Kreditnehmerin aufrechterhalten möchte, dann nur gegen Kostenübernahme.

Was sich jetzt tatsächlich ereignet über die Erhöhung der Restauszahlungssumme, können Sie hier in den nächsten Tagen weiter verfolgen!

 

 

 

Später mehr dazu!!!

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